Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 03-2024

§1 Allgemeine Bestimmungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen Veranstaltungsservice TS (nachfolgend TS genannt), Oeventroper Str. 28 in 59581 Warstein, vertreten durch Tobias Biermann, und Vertragspartnern, die Sach- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Etwaige entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht anerkannt.

§2 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Warstein.

§3 Mietbedingungen

Für die Vermietung durch TS von beweglichen Sachen (Mietsache), insbesondere von technischen Geräten, gelten ergänzend die nachfolgenden Vereinbarungen:

§3.1 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. der Übergabe der Mietsache an den Vertragspartner und endet mit der vereinbarten und vollständigen Rückgabe an TS sowie der damit verbundenen Prüfung auf Schäden durch Personal von TS. Sollte die Prüfung nicht direkt möglich sein, behält TS sich eine nachträgliche Prüfung vor. §545 BGB findet keine Anwendung.

§3.2 Mietgebühr

Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen MwSt. ab Lager von TS. Die Mietgebühr richtet sich nach dem Angebot und Vertrag bzw. der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietsache tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache bewirkt keine Reduzierung der Mietgebühr.

§3.3 Übergabe und Gefahrenübergang

a) Der Vertragspartner bestätigt mit der Übernahme der Mietsache deren einwandfreien Zustand, die Funktionstüchtigkeit und die Vollständigkeit. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Vertragspartner dies unverzüglich nach der Entdeckung bei TS anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietsache als mangelfrei.

b) Der Gefahrenübergang tritt ab Lager von TS ein, auch wenn der Transport durch TS erfolgt.

§3.4 Verwendetes Equipment

TS garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches einer regelmäßigen Wartung unterliegt. U.a. werden ortsveränderliche elektrische Geräte jährlich nach DIN VDE 0701/0702 geprüft und entsprechend gekennzeichnet. Das Equipment und auch der Aufbau können von Bildern, die im Vorfeld als Anschauungsbeispiele bereitgestellt wurden sowie denen auf der Homepage von TS, abweichen. Zudem behält TS sich vor, das Equipment auch kurzfristig durch funktionsgleiches, anderes Equipment zu ersetzen.

§3.5 Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, zum einen TS unverzüglich zu informieren und zum anderen einen Verspätungszuschlag in Höhe der üblichen Tagesmiete pro Kalendertag zu bezahlen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung weitergehender Schäden. Dem Vertragspartner bleibt nachzuweisen, dass TS kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nicht sofort feststellbare Mängel können dem Vertragspartner gegenüber nachträglich angezeigt und in Rechnung gestellt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietsache vollständig in einem sauberen, einwandfreien und geordneten Zustand zurückzugeben und trägt bei Nichteinhaltung die hierdurch verursachten Nachbereitungskosten.

§3.6 Zusätzliches

a) Das vermietete Equipment ist und bleibt Eigentum von TS. Die angebrachten Seriennummern und Herstellerschilder sowie andere Erkennungszeichen dürfen weder verdeckt, noch entfernt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Vertragspartner ermöglicht TS jederzeit eine Überprüfung des Equipments.

b) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein. Der Vertragspartner hat für den notwendigen Schutz für das verwendete Equipment zu sorgen. Dies gilt auch bei Veranstaltungen im Freien, wo außerdem eine Überdachung Pflicht ist, um das Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung und Niederschlag zu schützen. Ansonsten behält TS sich vor, die vertraglich vereinbarte Leistung abzuändern oder abzubrechen.

c) Der Vertragspartner hat für eine störungsfreie und ausreichende Stromversorgung sowie einen entsprechenden Anschluss in unmittelbarer Nähe Sorge zu tragen. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert sein und über eine eigene Sicherung verfügen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Vertragspartner. Auch dann, wenn die Stromverteilung von TS installiert wurde. Bei einem wiederholten Stromausfall kann das Personal von TS seine Dienstleistung zum Schutz des Equipments sofort einstellen. Der Einsatz eines Aggregates zur Stromerzeugung bedarf eine gesonderte Absprache vor der Angebotserstellung.

d) Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch des eingesetzten Equipments verursacht werden, trägt der Vertragspartner.

e) Der Vertragspartner allein trägt das Witterungsrisiko und hat entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Mietsachen vor Beschädigungen zu treffen. Bei witterungsbedingtem Ausfall oder Abbruch hat der Vertragspartner die gesamte vertraglich vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.

f) Die Nutzung erfolgt ausschließlich für den für sie bestimmten Zweck und nach Vorgaben von TS sowie den entsprechenden, offiziellen Bedienungsanleitungen. Die Empfehlungen von TS, u.a. zum Gebrauch und der Wartung, sind zu befolgen. Es ist nicht zulässig, die Mietsache an einem anderen, als dem vereinbarten Einsatzort zu verwenden. Untervermietung und Gebrauchsüberlassung an Dritte sind nicht erlaubt und bedürfen einer schriftlichen Einwilligung von TS. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt TS zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages, ohne dass der Vertragspartner von seiner Zahlungspflicht befreit wird.

§4 Serviceleistungen

Wenn Serviceleistungen z.B. für die Anlieferung, den Auf- und Abbau, Techniker und/oder anderes Personal vertraglich festgehalten werden, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:

§4.1 Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit

Der Vertragspartner hat für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und einen kostenlosen Parkplatz für das eingesetzte Transportfahrzeug inkl. Gespann in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts für die gesamte Vertragsdauer zu sorgen sowie evtl. anfallende Zufahrtgenehmigungen einzuholen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Vertragspartner haftet allein für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

§4.2 Besonderheiten am Veranstaltungsort

Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt der Veranstaltungsort über keinen nutzbaren Aufzug, hat der Vertragspartner dieses im Rahmen der Angebotserstellung mit TS zu besprechen. Ebenso, wenn die Zufahrt zur Be- und Entladezone besonders beschaffen oder kein direkter Zugang von dort zum Veranstaltungsraum gegeben ist.

§4.3 Auf- und Abbau

a) Der Aufbau erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, so, dass zum im Angebot vermerkten Beginn alle Arbeiten abgeschlossen sind.

b) Der Abbau erfolgt am Folgetag der Veranstaltung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch TS.

c) Verzögerungen beim Auf- und Abbau sowie nicht abgesprochene Zusatztätigkeiten werden als Mehrleistungen gemäß der aktuellen Preisliste von TS in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§4.4 Zusatzvereinbarungen

a) Die Berechnung der Entfernungen, u.a. für den Transport, erfolgen mit Google Maps ausgehend von 59581 Warstein, wobei immer die schnellste Route gewählt wird.

b) Der Vertragspartner hat für den gesamten Vertragszeitraum einen kompetenten und weisungsbefugten Ansprechpartner zu stellen.

c) Wird vom Vertragspartner oder einem Dritten, wie z.B. dem Inhaber des Veranstaltungsraumes, Technik gestellt, übernimmt TS keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler. Die Haftung liegt in diesem Fall allein beim Vertragspartner.

d) Der Vertragspartner oder Dritte, z.B. Eigentümer der Location oder die Gäste, haben keine Befugnis, das Equipment ohne Erlaubnis selbstständig zu bedienen. 

e) Der Vertragspartner hat für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für das von TS eingesetzte Personal zu sorgen.

f) Der DJ bzw. Künstler ist in seiner Musikauswahl frei und genießt im Rahmen des Vertrages eine Gestaltungsfreiheit. Es besteht keine Verpflichtung auf Weisungen des Vertragspartners oder Dritten einzugehen. Bei Belästigungen behalten TS und das eingesetzte Personal sich einen Abbruch der Veranstaltung ohne Reduzierung der Auftragssumme vor.

g) Sollte das für die Veranstaltung namentlich gebuchte Personal erkranken und der Leistung nicht nachkommen können, verpflichtet TS sich zur Vorlage eines ärztlichen Attestes. Zudem wird TS alles Mögliche versuchen, einen Ersatz ohne zusätzliche Kosten zu organisieren und den Auftrag nicht stornieren zu müssen.

h) Das generelle Veranstaltungsende ist 5:00 Uhr. Nebenabreden können vor der Veranstaltung schriftlich vereinbart werden.

i) Bei einer Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden am Tag ist eine Verpflegung des von TS eingesetzten Personals durch den Vertragspartner sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 20,- Euro zzgl. MwSt. pro Person und Tag berechnet.

j) Bei Serviceleistungen, die mehr als 70km nach h) entfernt liegen, sind nach Bedarf Hotelübernachtungen im Rahmen von Einzelzimmern inkl. Frühstück für jede Person zu stellen.

§5 Haftung

a) Der Vertragspartner haftet während der Mietzeit für alle Schäden an der Mietsache ungeachtet des aktuellen Marktwertes bis zum Neuwert zzgl. Beschaffungskosten, die durch ihn oder Dritte entstehen (u.a. Diebstahl, Verlust, Feuer, Wasser, Verschmutzung, Vandalismus, Überspannung und andere Beschädigungen). Ebenso haftet der Vertragspartner für alle Schäden, die aufgrund von Nichtbeachtung der Gebrauchsvorschriften entstanden sind und über den normalen Verschleiß hinausgehen. Die Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von TS. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Risiko ausreichend zu versichern und ist ohne ausdrückliche Anweisung und Genehmigung durch TS nicht befugt, Änderungen, Justierungen oder Reparaturen durchzuführen bzw. Dritte damit zu beauftragen. Der Vertragspartner haftet auch für alle Folgeschäden und wirtschaftlichen Nachteile, die TS infolge eines Verstoßes entstehen.

b) Der Vertragspartner übernimmt die volle Verantwortung für zugewiesene Befestigungspunkte für Equipment am Veranstaltungsort und haftet für alle Schäden durch unzureichende Belastbarkeit.

c) Der Vertragspartner hat eine Überwachung und Sicherung der Mietsache sowie des Personals während der kompletten Mietzeit sicherzustellen.

d) Sollte es zu Leistungsstörungen während der Mietzeit kommen, entbinden diese den Vertragspartner nicht von der Zahlung der vollständigen Auftragssumme.

e) TS haftet für den funktionstüchtigen Zustand des Equipments nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

f) Eine Haftung von TS für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken und Funktionsbeeinträchtigungen der Mietsache bei einer Kopplung mit Fremdequipment wird ausgeschlossen.

§6 Genehmigungen und Vorschriften

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle erforderlichen behördlichen oder sonstigen Genehmigungen und Erlaubnisse wie z.B. GEMA, Konzessionen und Bauabnahmen einzuholen und die Gebühren zu tragen sowie eventuell anfallende Kautionen auszulegen. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Genehmigung oder Anmeldung, ist der Vertragspartner in voller Höhe schadenersatzpflichtig. Der Vertragspartner sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

§7 Vertragsschluss

Für Vertragsschluss gelten ergänzend die nachfolgenden Vereinbarungen:

§7.1 Preisangaben

Die online auf der Homepage von TS sowie in Katalogen und anderen Medien, an denen TS Eigentums- und Urheberrechte besitzt, aufgeführten Artikel und Preisangaben sind für TS nicht zwingend bindend. Sie dienen allein für eine unverbindliche Anfrage. Das daraus resultierende Angebot, welches allein für den Vertragsschluss bindend ist, kann von den dort aufgeführten Preisen durch ggf. Preisänderungen oder Lieferungskosten sowie durch Rabatt aufgrund der Vermietung größerer Mengen und anderen Faktoren abweichen.

§7.2 Angebot

a) Ein Angebot von TS umfasst den gesamten Leistungsumfang und die entsprechenden Vergütungen. Es kommt dann zustande, wenn TS in der Lage ist, die angefragten Artikel in der richtigen Menge und über den angefragten Zeitraum bereitstellen zu können. Sämtliche Angebote von TS sind freibleibend und unverbindlich. Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich. Das erstellte Angebot ist nicht für Dritte bestimmt und gilt nur für den niedergeschriebenen Zeitraum sowie die vereinbarten Rahmenbedingungen. Es verliert, wenn nicht anders angegeben, automatisch nach 14 Tagen seine Gültigkeit und muss nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

b) Anpassungen der Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, erfordern nicht zwingend ein neues Angebot. Ein schriftlicher Austausch, z.B. per E-Mail, WhatsApp oder SMS, mit Ausweisung der zusätzlich anfallenden Kosten und eindeutiger Zusage der beiden Vertragspartner, ist ausreichend. Die Mehrleistungen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§7.3 Vertrag

a) Grundlage des abzuschließenden Vertrages ist das jeweilige Angebot von TS. Sobald der Vertragspartner, als Adressat des Angebotes, mit Bezug auf ein gültiges Angebot schriftlich zusagt (per E-Mail, WhatsApp oder SMS), kommt mit der anschließenden Übermittlung der Buchungsbestätigung durch TS ein verbindlicher Vertrag zustande. Dazu ist kein weiterer Austausch von anderen Vertragsdokumenten erforderlich. Beide vertragschließenden Parteien akzeptieren diese AGB ohne Ausnahme. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der Vertragspartner.

b) Im Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Zudem ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem angestrebten Zweck am nächsten kommende zu ersetzen.

§7.4 Mehrleistungen

a) Sämtliche Leistungen, die über den vertraglich festgehaltenen Leistungsumfang hinaus gehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Behinderungen durch andere Dienstleister oder Sonderwünsche entgegen den vereinbarten Absprachen.

b) Auf Wunsch des Vertragspartners kann während der Veranstaltung die vertraglich vereinbarte Leistung des Personals verlängert werden. Dazu ist ein mündlicher Vertragsabschluss ausreichend, zu dem beide Vertragspartner sicherzustellen haben, dass sie sich in einem zurechnungsfähigen und geschäftsfähigen Zustand befinden.

§7.5 Zahlungskonditionen

a) Es obliegt TS, auch ohne ausdrücklich Vereinbarung, eine Kaution und Vorkasse vom Vertragspartner zu verlangen. Sollte diese trotz Fälligkeit nicht geleistet werden, behält TS sich vor vom Vertrag zurückzutreten und stellen aufgrund des Versäumnisses des Vertragspartners die Stornierungskosten in Rechnung.

b) Der Rechnungsbetrag ist bis 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung per Überweisung auf das dort angegebene Konto zu begleichen. Sollte die Zahlung nicht in der vorgegebenen Frist erfolgen, befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug und es beginnt der Mahnprozess mit einer Zahlungserinnerung und neuen Frist. Anschließend werden als Mahngebühren zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes bei der 1. Mahnung 4,00 € und bei der 2. Mahnung 7,00 €, jeweils zzgl. MwSt., berechnet. Darüber hinaus kann TS für den fälligen Rechnungsbetrag Verzugszinsen verlangen.

c) Bei Zahlungsverzug ist es TS gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und die sofortige Rückgabe zu verlangen.

§7.6 Werbung

Der Vertragspartners hat das Recht, nach Detailabsprache mit TS, auf allen Vorankündigungen, z.B. Plakaten, Flyern, Homepage etc., für die gebuchte Veranstaltung unseren Firmennamen mit von uns übermitteltem Firmenlogo zu veröffentlichen, allerdings keine abgewandelte oder selbstkreierte Form. Das gilt auch für die von TS vermittelten und eingesetzten DJs und Künstler.

§8 Stornierungen seitens des Vertragspartner

a) Seitens des Vertragspartner sind Stornierungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des entsprechende Schreibens bei TS maßgeblich. Die Stornierungskosten betragen bei weniger als 7 Kalendertagen vor der beginnenden Mietzeit/Veranstaltung die volle Höhe der Auftragssumme. Bei einer früheren Stornierung richten sich die Stornierungskosten in prozentualer Höhe wie folgt:

  • ab Vertragsschluss 30% der Auftragssumme.
  • ab 90 Kalendertagen vor der beginnenden Mietzeit/Veranstaltung 50% der Auftragssumme.
  • ab 20 Kalendertagen vor der beginnenden Mietzeit/Veranstaltung 80% der Auftragssumme.

b) Ausnahme: Sollte es sich bei der Stornierung um eine finale Absage handeln, welche auf Entscheidungen höherer Gewalt, z.B. durch Behörden, zurückzuführen sind, wird pauschal eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% der Auftragssumme berechnet.

§9 Stornierungen seitens TS

a) Seitens TS kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in folgenden Fällen gekündigt werden:

  • wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtert haben,
  • wenn der Vertragspartners die Mietsache vertragswidrig gebraucht,
  • wenn der Vertragspartners sich mit der Zahlung in Verzug befindet,
  • wenn höhere Gewalt eintritt und die Leistungserbringung durch TS unmöglich ist.

b) Unvorhergesehene und von TS nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. Unfallschaden, Betriebsstörungen, Aussperrung, Streik, behördliche Anordnungen, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, erkranktes Personal etc. berechtigen TS, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit, um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

§10 Datenverarbeitung/-schutz

Die personenbezogenen Daten der Vertragspartner von TS, die i.d.R. für die Erstellung des Angebots erhoben werden, sowie die aufgezeichneten Daten von Locations, werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet. Mit der Übermittlung der personenbezogenen Daten willigt die betroffene Person die Verarbeitung der Daten durch TS ein und stimmt einer Speicherung in unserer Datenbank zu. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Eine Löschung der Daten ist frühestmöglich nach der Bewilligung der Steuererklärung für den entsprechenden Zeitraum der Veranstaltung möglich und muss schriftlich bei TS beantragt werden.

§10.1 Ton-, Foto- und Videoaufnahmen

Wird TS mit der Anfertigung von Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen beauftragt und/oder stellt der Vertragspartner Material bereit, räumt der Vertragspartner ein, dass das Material frei von Rechten Dritter ist und ausreichende Nutzungsfreigaben und Einwilligungen vorliegen. Von Ansprüchen Dritter ist TS durch den Vertragspartner freizustellen. Zudem gilt für das Material ein weltweites und zeitlich unbeschränktes Recht, dieses zu Eigenwerbezwecken, insbesondere im Internet, von TS unentgeltlich zu nutzen.

§10.2 Fotobox

Bei dem Einsatz einer Fotobox willigt der Aufraggeber ein, alle Informationspflichten bzgl. der Betroffenenrechte sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und ist allein für die Einhaltung verantwortlich.

§11 Widerrufsbelehrung

Nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Warstein, im März 2024

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
Veranstaltungsservice TS